Regelwerk der 91. Luftlande-Infanterie-Division
§1 Aufnahmebedingungen
- Folgende Voraussetzungen müssen bei einem Bewerber erfüllt sein, wenn sie der Einheit beitreten möchten:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- funktionierendes Headset und Mikrofon
- keine weitere Mitgliedschaft in einer anderen Einheit/Clan von HLL
- kein aktueller VAC-Ban
Sollte eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, wird der Bewerber abgelehnt. Im Einzelfall entscheidet der FS/FO.
- Steam-Profile müssen die Sichtbarkeit mindestens auf "nur Freunde" stellen, damit Spielzeiten sichtbar sind und Aktivitäten gesehen sowie Beförderungen ermöglicht werden können.
§2 Anwärter/Probezeit
- Nach der Aufnahme/Rekrutierung eines Bewerbers erhält er den Rang "Anwärter". Ein Anwärter gilt als Einheitsmitglied auf Probe, d. h. er kann jederzeit bei Fehlverhalten durch die FG fristlos entlassen werden.
- Die Probezeit beträgt zwei Wochen und gilt bis zur Beförderung zum Schützen. Die Probezeit kann durch den FS/FO oder der FG verlängert werden.
§3 Pflichten eines Einheitsmitgliedes
Jedes Einheitsmitglied hat die Pflicht,- sich aktiv am Einheitsleben zu beteiligen.
- Reife, Höflichkeit und Respekt an den Tag zu legen und niemanden personalsch anzugreifen oder sich abfällig gegenüber einem anderen zu äußern (Nachrede).
- die freiheitlich demokratisch Grundordnung zu wahren und jegliche rassistische, diskriminierende, verfassungswidrige oder fremdenfeindliche Äußerungen und Handlungen zu unterlassen, ggf. zu unterbinden.
- seinen Dienstgrad und Einheitsnamen (Anw. Mustermann) im Steam/Epic sowie den Clantag “91te” in HLL zu führen.
- die Befehle eines ihm übergestellten Offiziers Folge zu leisten und stets die Rangfolge der Einheit einzuhalten.
- sich mit der Spielmechanik von HLL vertraut zu machen.
- wenn er auf einem Gameserver aktiv ist, auch im Discord erreichbar ist.
- sich bei einer Abwesenheit von mehr als zwei Monaten entsprechend schriftlich abzumelden. Die Meldung hat an den Schützentruppführer und an die Führungsoffiziere zu erfolgen. Das Mitglied wird nach Genehmigung außer Dienst gestellt (a. D.).
- Verhandlungen mit anderen Einheiten den Diplomaten, Führungsoffizieren und Führungsstab zu überlassen.
- Fehlverhalten von Mitgliedern der Feldgendarmerie zu melden.
§4 Scrims (Schlacht)
- Zu einem Scrim hat sich ein Einheitsmitglied anzumelden, sonst besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Eine Anmeldung, ohne rechtzeitige Abmeldung, verpflichtet zur Teilnahme am Scrim.
- Ein Einheitsmitglied hat bei einem Scrim,
- mindestens 30 Minuten vor Beginn der Schlacht anwesend zu sein, sonst verfällt der Anspruch zur Teilnahme am Scrim.
- seine Kommunikation auf ein taktisches Minimum zu beschränken.
- insbesondere die Rang- und Befehlsstruktur einzuhalten.
- Reservespieler sind bei Scrims mindestens 30 Minuten vor Beginn der Schlacht anwesend. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz im Scrim.
§5 Trainings/Ausbildungen
- Die Teilnahme an Trainings/Ausbildungen ist jedem Mitglied gestattet, sofern er sich vorher angemeldet hat und er die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt. Mitgliedern außer Dienst (a. D.) ist die Teilnahme nicht gestattet.
- Ein Mitglied, welches sich zu einem Training angemeldet hat, muss mindestens 10 Minuten vor Beginn anwesend sein.
- Trainings/Ausbildungen werden durch die Ausbildungsabteilung geleitet. Deren Befehle und Anweisungen sind Folge zu leisten.
- Jedes Mitglied ist selbst verantwortlich für die Teilnahme an Ausbildungen/Trainings. Es besteht kein Anspruch auf Wiederholungstermine.
§6 Beförderungen
- Ein höherer Dienstgrad kann nur durch Aktivität, Disziplin und Erreichen der entsprechenden Qualifikation erreicht werden.
- Für das Erreichen bestimmter Ränge gilt eine Ausbildungs- und Ordensvergaberichtlinie die durch FS/FO und der Ausbildungsabteilung vorgegeben wird.
- Niemand hat einen Anspruch auf einen höheren Rang.
- Beförderungen werden durch die FG geprüft. Wenn ein Soldat ein aktuelles Disziplinarverfahren hat, wird die Beförderung bis auf weiteres ausgesetzt, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
- Mitglieder, die außer Dienst (a.D.) sind, haben keinen Anspruch auf eine Beförderung.
- Ausnahmen bei den Beförderungen trifft ausschließlich der FS/FO.
§7 Disziplinarmaßnahmen
- Verstöße gegen das Regelwerk werden durch die FG geahndet. Sobald ein Einheitmitglied gegen eine der aufgeführten Regeln verstößt, wird ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet.
- Die Feldgendarmerie kann nach einer Anhörung disziplinarische Strafen aussprechen. Hierfür gibt es einen internen Strafenkatalog, der durch die FG geführt und durch den FO/FS entsprechend angepasst wird. Jedes vollwertige Mitglied hat einen Anspruch auf Anhörung vor der FG und kann bei Bedarf eine Vertrauensperson hinzuziehen.
§8 Feldgendarmerie
- Der Antrag auf eine ehrenhafte Entlassung muss schriftlich beantragt werden. Die FG entscheidet über den Antrag.
- Bei einer ehrenhaften Entlassung gilt eine Sperre für den Wiedereintritt in die Einheit von einem Monat.
- Eine unehrenhafte Entlassung führt zum Ausschluss aus der Einheit und ermöglicht keinen Wiedereintritt. Wer in einem laufenden Disziplinarverfahren einen Antrag auf Entlassung stellt, wird unehrenhaft entlassen. Bei einer unehrenhaften Entlassung muss jeweils ein Mitglied der FG, FO und FS zustimmen.